Meyer & Sander Events

MEYER & SANDER / INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übernommene Media-AGB, Stand 04.08.2026. Für Events gilt ergänzend die vor Vertragsschluss vereinbarte Events-Ergänzung unter Mietbedingungen. Abweichende Zahlungsfristen sind ausdrücklich im Angebot und in der Bestätigung zu vereinbaren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Meyer & Sander Media GbR
Joel Meyer & Luc Sander
Kirchstraße 39A
40764 Langenfeld
E-Mail: info@meyersandermedia.de

Stand: 04. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Meyer & Sander Media GbR, nachfolgend „wir“, und unseren Kunden über Foto- und Videoproduktionen, Hochzeitsbegleitungen, weitere vereinbarte Medienleistungen, die Bereitstellung von Kundengalerien und Uploadmöglichkeiten sowie die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Zubehör.

Unser Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher und Unternehmer sind im Sinne der §§ 13 und 14 BGB zu verstehen.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende Geschäftsbedingungen nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Angebote und Vertragsschluss

Leistungsumfang, Termine und Preise ergeben sich aus unserem jeweiligen Angebot und den ergänzend getroffenen Vereinbarungen.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme unseres verbindlichen Angebots innerhalb der darin genannten Annahmefrist zustande. Die Annahme kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Bei unverbindlichen Angeboten entsteht der Vertrag erst durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung.

Kontakt-, Hochzeits- und Mietanfragen über unsere Website sind zunächst unverbindlich. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang einer Anfrage und stellt keine Buchungsbestätigung dar.

Änderungen und Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer gemeinsamen Vereinbarung. Zur Dokumentation empfehlen wir Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

3. Leistungen und Mitwirkung

Die vereinbarten Leistungen, insbesondere Begleitdauer, Produktionsumfang, Anzahl und Art der Ergebnisse, Ausgabeformate, Liefertermine und Korrekturrunden, ergeben sich aus dem Angebot.

Der Kunde stellt uns rechtzeitig die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Ansprechpartner und vereinbarten Materialien zur Verfügung. Dazu gehören gegebenenfalls Ablaufpläne, Veranstaltungsadressen, Zugangsberechtigungen und notwendige Aufnahmegenehmigungen.

Der Kunde weist uns rechtzeitig auf besondere Anforderungen und bekannte Einschränkungen hin, etwa Fotoverbote, Hausordnungen oder besondere Sicherheitsvorgaben.

Bei vom Kunden bereitgestellten Materialien muss dieser zur vereinbarten Nutzung berechtigt sein. Eine Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden dem Kunden mitgeteilt. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden nicht ohne entsprechende Vereinbarung ausgeführt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer angegeben. Bei Unternehmerangeboten ist eine gesonderte Ausweisung von Nettopreisen möglich.

Fahrtkosten: Soweit Fahrtkosten nicht ausdrücklich im vereinbarten Angebotspreis enthalten oder als Festpreis beziehungsweise Pauschale vereinbart sind, werden sie zusätzlich nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern berechnet. Unser regulärer Kilometersatz beträgt 0,50 € je gefahrenem Kilometer (Endpreis einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer). Ausgangs- und Endpunkt der Fahrten ist unsere Geschäftsadresse in der Kirchstraße 39A, 40764 Langenfeld. Abgerechnet werden die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen Fahrten zu sämtlichen vereinbarten Produktions- und Einsatzorten, gegebenenfalls zwischen diesen Orten sowie zurück zur Geschäftsadresse. Bei mehreren vereinbarten Einsatztagen werden die jeweils erforderlichen An- und Abfahrten berücksichtigt. Private Umwege und nicht auftragsbezogene Fahrten werden nicht berechnet. Der Einsatz mehrerer Fahrzeuge oder zusätzliche, im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehene Fahrten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, soweit dadurch weitere Fahrtkosten entstehen.

Soweit die voraussichtlichen Fahrtkosten vor Vertragsschluss ermittelt werden können, werden sie im Angebot berücksichtigt beziehungsweise als voraussichtlicher Betrag ausgewiesen. Eine im Angebot ausdrücklich als Schätzungbezeichnete Fahrtkostenangabe ist keine verbindliche Pauschale; die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich gefahrenen Strecke. Können die Fahrtkosten bei Angebotserstellung vernünftigerweise noch nicht beziffert werden, kann eine konkrete Betragsangabe zunächst entfallen. In diesem Fall weisen wir den Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hin, dass zusätzlich zum angebotenen Leistungspreis Fahrtkosten nach dem vorstehenden Kilometersatz und der beschriebenen Berechnungsweise anfallen können.

Die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten werden nach Abschluss des Auftrags ermittelt, in der Schlussrechnung gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum vereinbarten Leistungspreis berechnet, soweit sie nicht bereits verbindlich darin enthalten sind. Auf Wunsch erhält der Kunde eine nachvollziehbare Aufstellung der abgerechneten Fahrtstrecken und Kilometer. Die kilometerbasierte Berechnung wird mit der Annahme des Angebots vereinbart, sofern der Kunde vor Vertragsschluss über die zusätzlich anfallenden Fahrtkosten und deren Berechnungsweise informiert wurde. Eine doppelte Berechnung bereits im Angebotspreis enthaltener Fahrtkosten erfolgt nicht.

Liefer-, Übernachtungs-, Aufbau- und sonstige Zusatzkosten werden im Angebot ausgewiesen oder gesondert vereinbart.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Die Vergütung wird grundsätzlich nicht vor Erbringung der vereinbarten Leistung fällig. Bei Werkleistungen bleiben gesetzliche Voraussetzungen der Fälligkeit, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Abnahme, unberührt.

Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung beziehungsweise nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt.

Für die Technikvermietung gelten ergänzend die Zahlungsbedingungen in Abschnitt 12.

Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für gesetzlich geschützte Zahlungsmittel werden keine unzulässigen Zahlungsaufschläge erhoben.

5. Foto- und Videoproduktion

Unsere Leistungen erfolgen entsprechend dem vereinbarten Konzept und unserem erkennbaren gestalterischen Stil. Eine bestimmte Aufnahme, Perspektive oder einzelne Situation ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und unter den tatsächlichen Bedingungen umsetzbar ist.

Bei Veranstaltungen können Lichtverhältnisse, Wetter, Zeitabläufe, räumliche Einschränkungen, Vorgaben Dritter und das Verhalten anwesender Personen die Ergebnisse beeinflussen. Unsere Pflicht zur sorgfältigen Durchführung und die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben bestehen.

Wir treffen die Auswahl der ausgelieferten Aufnahmen nach fachlichen und gestalterischen Kriterien, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Grundsätzlich liefern wir ausschließlich die vereinbarten fertig bearbeiteten Ergebnisse. Rohdateien, unbearbeitetes Bild- und Videomaterial, Projektdateien und sonstige Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern ihre Übergabe nicht ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

Korrekturrunden richten sich nach dem Angebot. Gesetzliche Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen werden dadurch nicht beschränkt.

6. Lieferung, Prüfung und Abnahme

Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Formaten, beispielsweise über eine Kundengalerie, einen Downloadlink oder ein anderes vereinbartes Verfahren.

Verbindliche Liefertermine werden ausdrücklich vereinbart. Bei absehbaren Verzögerungen informieren wir den Kunden unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, kann der Kunde zur Prüfung und Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung aufgefordert werden. Gesetzliche Regeln zur Abnahme bleiben maßgeblich. Die bloße Bereitstellung eines Downloadlinks gilt nicht automatisch als Abnahme.

Offensichtliche Probleme sollten uns möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit wir sie prüfen und gegebenenfalls beheben können. Gesetzliche Gewährleistungsrechte und Fristen bleiben unberührt.

7. Nutzungsrechte und Veröffentlichung

Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern.

Der Kunde erhält die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den ausgelieferten Ergebnissen. Wenn keine weitergehende Regelung getroffen wurde, werden einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt.

Bei Privatkunden umfasst dies die private Nutzung, einschließlich privater Ausdrucke und der Veröffentlichung auf eigenen privaten Social-Media-Profilen. Eine Weitergabe an gewerblich handelnde Dritte für deren Werbung oder eigene kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Bei Geschäftskunden richten sich die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten nach dem im Angebot festgelegten Zweck, beispielsweise Unternehmenswebsite, Social Media, Pressearbeit oder Werbung.

Exklusive Rechte, die Weiterlizenzierung an Dritte oder eine vom vereinbarten Zweck abweichende Nutzung werden gesondert vereinbart. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

Bearbeitungen dürfen unsere berechtigten urheberrechtlichen Interessen nicht verletzen. Technisch erforderliche Größenanpassungen und übliche Zuschnitte für die vereinbarte Nutzung sind zulässig.

Wir verwenden Aufnahmen von Privatkunden nicht allein aufgrund dieser AGB für unsere eigene Werbung, unser Portfolio oder Social Media. Eine solche Nutzung setzt eine gesonderte Freigabe und die erforderliche Berücksichtigung der Rechte erkennbarer Personen voraus.

8. Kündigung, Stornierung und Terminverschiebung

Gesetzliche Widerrufsrechte sowie Rechte zur Kündigung oder zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

Bei Foto- und Videoleistungen, auf die Werkvertragsrecht anwendbar ist, kann der Kunde den Vertrag bis zur Vollendung des Werks nach § 648 BGB kündigen. In diesem Fall richtet sich unser Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden ersparte Aufwendungen und anzurechnende anderweitige Einnahmen berücksichtigt.

Die gesetzliche Vermutung von 5 Prozent betrifft den auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütungsanteil. Sie ist keine pauschale Stornogebühr für den gesamten Auftrag. Den Parteien bleibt der Nachweis eines abweichenden Anspruchs nach den gesetzlichen Regeln möglich.

Für Leistungen, die rechtlich anders einzuordnen sind, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Kündigungs- und Vergütungsregeln.

Ein vereinbarter Termin kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verschoben werden. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit an einem bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Bei einer vereinbarten Verschiebung werden bereits geleistete Zahlungen auf den fortgesetzten Auftrag angerechnet. Notwendige Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Kosten oder geänderte Preise werden vorher vereinbart.

Ist keine Einigung über einen Ersatztermin möglich, wird die Beendigung des ursprünglichen Auftrags nach den jeweils einschlägigen Vertragsregeln behandelt.

Für die Technikvermietung gilt ergänzend Abschnitt 12.

9. Krankheit und sonstige Leistungshindernisse

Bei Krankheit oder einem anderen erheblichen Leistungshindernis informieren wir den Kunden unverzüglich.

Wir bemühen uns, einen geeigneten Ersatz vorzuschlagen. Die Übernahme durch einen anderen Dienstleister wird mit dem Kunden abgestimmt. Eine Garantie für dessen Verfügbarkeit können wir nicht geben.

Ist eine vereinbarte Leistung nicht erbringbar und kommt keine abgestimmte Ersatzlösung zustande, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen nach den gesetzlichen Regeln zurückerstattet.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzansprüche werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen. Für unsere Haftung gilt Abschnitt 13.

10. Kundengalerien und Downloads

Kundengalerien werden grundsätzlich für einen Monat ab Bereitstellung zur Verfügung gestellt, sofern kein anderer Zeitraum vereinbart wurde. Der konkrete Bereitstellungszeitraum wird dem Kunden mitgeteilt.

Der Kunde sollte die bereitgestellten Dateien innerhalb dieses Zeitraums herunterladen und eigenständig sichern. Eine dauerhafte Onlinebereitstellung ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Nach Ablauf wird der Onlinezugang beendet und die Onlinekopie im Rahmen der vorgesehenen Löschabläufe entfernt. Eine gegebenenfalls gesondert erfolgende lokale Speicherung richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung und den jeweiligen Vereinbarungen.

Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung oder spätere Wiederherstellung besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht.

Galerielinks und Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Ein geheimer Link ist kein vollständiger Schutz gegen Weitergabe. Auch ein deaktivierter Downloadbutton verhindert technisch nicht jede Möglichkeit, angezeigte Inhalte zu speichern.

Gesetzliche Ansprüche bei mangelhafter Bereitstellung bleiben unberührt.

11. Gäste-Uploads und Feedback

Gäste-Uploadseiten dienen der Sammlung und privaten Übermittlung von Fotos und Videos für das jeweilige Projekt beziehungsweise den jeweiligen Empfänger.

Eine Erfolgsmeldung bestätigt die Annahme der Datei durch das Uploadsystem. Eine spätere interne Übertragung oder Bearbeitung kann danach erfolgen.

Hochgeladene Dateien werden nicht allein durch den Upload öffentlich veröffentlicht.

Nutzer dürfen nur Dateien hochladen, zu deren Übermittlung sie berechtigt sind. Rechte abgebildeter Personen sind zu beachten. Rechtswidrige Inhalte sowie Dateien, die den technischen Vorgaben widersprechen, dürfen abgewiesen oder nach Prüfung entfernt werden.

Für den Upload gelten die auf der jeweiligen Seite angegebenen Zeiträume, Dateiformate und Größenbeschränkungen.

Feedback ist freiwillig. Die Veröffentlichung eines Bewertungstextes, Anzeigenamens und einer Sternebewertung erfolgt nur auf einer entsprechenden Freigabegrundlage. Nicht zur Veröffentlichung freigegebene Detailantworten bleiben intern.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in unserer Datenschutzerklärung erläutert.

12. Besondere Bedingungen für Technikvermietung

12.1 Mietgegenstand und Mietzeit

Mietgeräte, Zubehör, Stückzahlen, Mietdauer und Preise ergeben sich aus dem Angebot oder der ausdrücklichen Buchungsbestätigung.

Abholung, Lieferung, Aufbau, Abbau und Betreuung sind nur enthalten, soweit vereinbart. Lieferkosten werden individuell festgelegt. Soweit für vereinbarte Liefer-, Aufbau- oder Betreuungsfahrten eine kilometerbasierte Fahrtkostenabrechnung vereinbart wurde, gilt ergänzend Abschnitt 4.

12.2 Zahlung und Kaution

Der Mietpreis ist spätestens bei Mietbeginn zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine vereinbarte Kaution wird bei Übergabe fällig. Ihre Höhe ergibt sich aus den für die gebuchten Produkte vereinbarten Kautionsbeträgen. Sie wird einmal für den jeweiligen Mietvorgang erhoben und nicht täglich neu berechnet.

Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Forderungen. Sie begrenzt eine gesetzlich bestehende Haftung nicht auf den Kautionsbetrag.

Nach vollständiger Rückgabe und Prüfung wird die Kaution grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen zurückgezahlt. Bestehen konkret begründete offene Forderungen, darf ein angemessener Betrag bis zur Klärung einbehalten werden. Der unstreitige Restbetrag wird zurückgezahlt.

12.3 Übergabe und Nutzung

Der Zustand und der Umfang der Übergabe können in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

Der Kunde verwendet die Technik sorgfältig, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Bekannte Störungen, Schäden oder Verluste sind unverzüglich mitzuteilen.

Eine Weitervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Die Nutzung durch eingewiesene Personen für den vereinbarten Veranstaltungszweck bleibt hiervon unberührt.

Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen sind ohne unsere Zustimmung nicht zulässig, soweit nicht gesetzliche Rechte etwas anderes erlauben.

12.4 Rückgabe und verspätete Rückgabe

Die Technik ist einschließlich des vereinbarten Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

Wird die Technik nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgegeben, können wir für die tatsächliche Dauer der Vorenthaltung die gesetzlich vorgesehene Nutzungsentschädigung verlangen. Bei vereinbarter Tagesmiete wird diese zeitanteilig berechnet.

Weitergehende nachweisbare Schäden können nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden. Eine Nutzungsentschädigung wird dabei berücksichtigt; eine doppelte Entschädigung desselben Schadens erfolgt nicht.

12.5 Schäden und Verlust

Für Schäden oder Verlust haftet der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nicht ersatzpflichtig.

Die Schadenshöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Schaden, insbesondere erforderlichen Reparaturkosten oder einem angemessenen Wiederbeschaffungswert. Alter, Zustand, Restwert und gegebenenfalls anzurechnende Vorteile werden berücksichtigt.

Eine automatische Verpflichtung zum Ersatz des vollen Neupreises besteht nicht. Eine berechtigte Schadensersatzforderung kann die Kaution übersteigen.

12.6 Absage und vorzeitige Rückgabe

Vor Vertragsschluss ist eine unverbindliche Anfrage ohne Mietzahlungspflicht zurückziehbar.

Nach verbindlichem Abschluss gelten bei einer vom Kunden gewünschten Aufhebung die getroffene Vereinbarung und die gesetzlichen Regeln. Eine persönliche Verhinderung des Mieters beseitigt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung werden berücksichtigt.

Eine vorzeitige Rückgabe führt ohne entsprechende Vereinbarung nicht automatisch zu einer anteiligen Erstattung. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Minderungsrechte bleiben unberührt.

13. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Diese werden insbesondere nicht durch eine Begrenzung vereinbarter Korrekturrunden oder durch kurze interne Prüfzeiträume ausgeschlossen.

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Diese Regelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

14. Widerruf, Datenschutz und Schlussbestimmungen

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Hierüber informieren wir gesondert. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Ausschluss des Widerrufsrechts.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie nach den gesetzlichen Regeln anwendbar sind.

Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird gegenüber Verbrauchern nicht getroffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln bestehen.